BERICHT EXPERTENTELEFON \"Plötzlich Pflegefall\" am 04.11.2010
Dr. med. Andre Schumacher, Düsseldorf. Facharzt für Allgemeinmedizin mit dem besonderen Schwerpunkt der Alten- und Pflegeheimbetreuung. Gründungsmitglied der "Düsseldorfer Initiative gegen den Schlaganfall" e.V.
Susanne Besold, Expertin für Zusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.
Heike Bohnes, Aachen. Staatlich anerkannte Altenpflegerin, Diplom-Sozialarbeiterin und geprüfte und unabhängige Sachverständige für Pflege, Aachen. Chefredakteurin der Informationsdienste "Demenz - Pflege und Betreuung zuhause" und "Stationäre Pflege aktuell".
Die Kinder stehen endlich auf den eigenen Füßen, der Job und die eigenen Bedürfnisse rücken wieder in den Vordergrund und dann passiert es - quasi über Nacht: die eigenen Eltern werden pflegebedürftig. Berufs- und Privatleben müssen komplett umgestellt werden. Wie viel Zeit man für die Pflege der Eltern einplanen muss und wie lange eine solche Situation anhält, ist völlig ungewiss. Kein Wunder, dass viele Angehörige anfänglich überfordert sind und sich vor allem fachkundige Hilfe erhoffen. Diesen Wunsch äußerten in einer aktuellen TNS-Emnid-Umfrage 50 Prozent der Bundesbürger, erst auf dem zweiten Platz kam die finanzielle Unterstützung, die für 22 Prozent der Befragten im Mittelpunkt steht.
Viele Anrufer befanden sich ganz konkret in der Situation, kurzfristig eine ambulante oder auch stationäre Pflege für ein Elternteil suchen zu müssen. Dr. med. Andre Schumacher: "Man sollte sich die infrage kommenden Einrichtungen im vollen Betrieb zeigen lassen. Sehr nützlich ist es auch, Bekannte, Verwandte, Ärzte und Angehörige von anderen Betroffenen zu befragen." Heike Bohnes ergänzt: "Die Angebote des Pflegeheims sollten zu Gewohnheiten und Wünschen des Pflegebedürftigen passen."
Unterstützung und "Extra-Urlaub" für die häusliche Betreuung
Viele Anrufer beschäftigt die Frage, woher sie kurzfristig eine Fachkraft für die häusliche Pflege erhalten. Dr. Andre Schumacher: "Das lässt sich oft über einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst oder auch über die Arbeitsagentur organisieren. Wichtig ist auch die Kostenfrage: Die Einstufung in eine Pflegestufe und damit Leistungen von der Pflegekasse gibt es im Allgemeinen nur, wenn eine mindestens halbjährige Pflegedauer zu erwarten ist."
Im Falle eines Falles müssen viele Angehörige von Pflegebedürftigen von einem Tag auf den anderen Beruf, Familie und Pflege unter einen Hut bringen. Dr. Andre Schumacher: "Dafür wurde der Extra-Urlaub für pflegende Angehörige ins Leben gerufen." Seitdem stehen jedem Arbeitnehmer bis zu zehn Tage pro Jahr Extra-Urlaub für die Pflege von Angehörigen gesetzlich zu. In Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten können sich Mitarbeiter zudem bis zu sechs Monate unbezahlt freistellen lassen.
Rechtzeitig vorsorgen
Egal ob häusliche oder stationäre Pflege: Auf die Betroffenen kommen meistens enorme finanzielle Belastungen zu. Die gesetzliche Pflegeversicherung fängt nur einen Teil der Pflegekosten auf. Susanne Besold: "Für die Pflege in einem Heim muss man mit Kosten zwischen 1.700 und 3.500 Euro oder sogar mehr monatlich rechnen." Die nicht über die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckten Kosten müssen über die Rente und das Vermögen des zu Pflegenden getragen werden. Sind diese Ressourcen verbraucht, müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen. Susanne Besold: "Mit dem rechtzeitigen Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung kann das finanzielle Risiko der Pflege für die Familie gemindert werden. Bei den Ergo Direkt Versicherungen gibt es beispielsweise den Tarif Pflege Premium, der nicht nur die Pflegestufe III, sondern auch die Pflegestufen I und II absichert. Besonders hohe Betreuungskosten fallen oftmals für die Pflege von Demenzkranken an. Auch dagegen kann man sich inzwischen mit einer speziellen Police privat schützen."
Gegen "falsche" Pflegestufe Einspruch erheben
Einige Anrufer waren der Meinung, dass ihre pflegebedürftigen Angehörigen vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) zu niedrig eingruppiert wurden. Heike Bohnes: "Man kann gegen den Einstufungsbescheid der Pflegekasse innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Diesen sollte man allerdings gut begründen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft werden kann." Dr. Andre Schumacher ergänzt: "Die Vorlage eines Pflegetagebuches, in dem alle erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen eingetragen sind, kann hier sehr nützlich sein."
INFOKASTEN
Weitere Informationsquellen für Interessierte:
- www.bmfsfj.de (Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit vielen interessanten Informationen rund um das Thema Pflege)
- www.ergo-direkt.de (Homepage des Direktversicherers Ergo Direkt Versicherungen, hier gibt es eine Übersicht zu privaten Pflegezusatzversicherungen)
- www.thema-pflege.de (Informationen zu Pflegeversicherung, Pflegestufe, Pflegebedürftigkeit, Wohnungsanpassung und mehr)
- www.pflegeheim.de (Portal rund um das Thema Pflegeheim und die Pflege zu Hause. Hier findet man eine umfassende Datenbank mit über 9.000 Pflegeheimen in ganz Deutschland, interessante Links, aktuelle News und ausführliche Beiträge für Betroffene und pflegende Angehörige)
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